Haushaltswaren und alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die üblicherweise nicht fest mit der Wohnung verbunden sind und bei einem Umzug mitgenommen werden könnten, die durch Gewicht und Größe nicht in die Mülltonne passen, werden mit dem Sperrmüll entsorgt. Bei Entrümpelungen, Firmen-, Geschäfts- oder Wohnungsauflösungen entstehen oft große Mengen an Sperrmüll, welche schnell und am besten kostengünstig entsorgt werden sollen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass elektronische Haushaltsgeräte, wie Fernseher, Kühlschränke, Computer, Monitore oder Gefrierschränke nicht zum Sperrmüll zählen, sondern separat entsorgt werden müssen.
Zu reinem Bauschutt zählen mineralische Materialien wie Backsteine, Ziegel, Mauerwerk, Beton. Bauschutt entsteht meist auf Baustellen, auf denen Gebäude, Wände oder Fundamente abgebaut werden. Bauschutt ist nicht der Schutt vom Bau. Es dürfen keine sonstigen Abfälle, die bei Renovierungs- und Bauarbeiten anfallen könnten, in den Container. Dazu gehören auch Farben, Lacke und Glas.
Gips und Gipskartonplatten werden oft für Trenn- und Raumwände in Gewerbegebäuden und in Privathaushalten verwendet und gelten als Naturprodukte. Sie werden als Leichtbaustoffe eingestuft. Jedoch sind diese Fertigplatten oft Verbundmaterialien mit Fliesen und gehören dann in den Bereich der Abfallentsorgung zu Baustellenabfall.
Porenbeton ist ein Leichtbaustein aus dem Grundmaterial Gips und wird oft für Trenn- und Raumwände in Gewerbegebäuden und in Privathaushalten verwendet. Er gilt als Naturprodukt. Dieses Material ist im Bauschuttrecycling schwer zu verwenden und daher aufwendiger in der Entsorgung.
Nicht mineralische Bestandteile von Bau- und Renovierungsarbeiten wie Holz, Kunststoff, Verpackungsmaterialien und Metalle können über den Baustellenabfallcontainer entsorgt werden.
Als Baustellenabfall gelten die Stoffe, die schwerer zu verwerten sind oder aus Verbundmaterialien bestehen, so wie Gebinde, die mit Anhaftungen verschmutzt sind. Üblicherweise werden diese Stoffe gemischt geladen, daher wird auch der Begriff "Baustellenmischabfall" verwendet.
Als Mischabfall gelten die Stoffe, die in der Menge zu gering anfallen, um sie der Verwertung sortenrein zuzuführen. Das können Verpackungsmaterialien im Gemisch mit Holz, Metall oder Kunststoffen sein.
Der Container für Gartenabfälle kann mit allem gefüllt werden, was bei der Arbeit im Garten anfällt. Eine unproblematische Entsorgung liegt bei losen Gartenabfällen, wie zum Beispiel Blätter, Ästen, Nadeln, Fallobst und Grünschnitt etc. vor. Wurzeln und Äste, die einen größeren Durchmesser als 15 cm haben, sind kein typischer Gartenabfall und werfen Mehrkosten auf. Für eine günstige und reibungslose Entsorgung muss darauf geachtet werden, dass die Gartenabfälle diesen Vorschriften entsprechen.
Abfälle wie Boden oder Erdaushub entstehen hauptsächlich bei Fundament- und Kellererstellungen, beim Anschluss der Medien an Neubauten und beim Garten- und Landschaftsbau. Vor allen auf Baustellen muss der Bodenaushub schnell und preiswert entsorgt werden. Die Erdarten Lehm, Ton, Sand oder Kies können in der Regel zu einem einheitlichen Preis entsorgt werden. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Erde nicht durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder andere chemische Verbindungen verunreinigt ist. Liegt verunreinigte Erde vor, ist eine Bodenanalyse erforderlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein kostengünstiges Angebot.
Altholz, Bauholz und Abbruchholz zählen zu den klassischen Holzabfällen, die oft im Gewerbe-, Bau- und Privatbereich anfallen. Hierzu gehören: Europaletten, Fußböden aus Holz, Holzvertäfelungen, Möbelholz, Holzpaneele, Spanplatten, Balken und Bretter aus Holz, Furnierhölzer, Holzkisten und Holzschnittreste, Möbel und Türen aus Holz.
Stark behandelte Hölzer wie Jägerzäune, Fensterholz, Palisaden oder Holz mit Teeranhaftungen gehören nicht zu dieser Kategorie, sondern sind belastete Hölzer.
Stark behandelte Hölzer, die bei der Produktion in Chemikalien getränkt werden um sie witterungsbeständiger und besonders lange haltbar zu machen, werden als Fensterholz und belastetes Holz eingestuft. Diese Chemikalien können nicht so einfach verwertet werden und müssen deshalb in Spezialanlagen teuer behandelt und danach entsorgt werden. Daher sollen Holz- und Altholzabfall von Fensterholz und belastetem Holz getrennt werden, um so günstiger zu entsorgen.
Belastetes Holz gilt als Sonderabfall und unterliegt somit den Bestimmungen der Nachweisverordnung, d.h. bei der Entsorgung fallen für die elektronische Dokumentation zusätzlich Begleitscheingebühren an.
Um eine größere Menge an Papier oder Pappe zu entsorgen, benötigen Sie einen geeigneten Container. Der Papierabfall besteht meist aus Katalogen, Zeitschriften, Büchern, Zeitungen, Ordnerinhalten aus Papier. Auf Grund der unterschiedlichen Arten von Pappe und Papier sollten Sie uns im Vorfeld ansprechen.
Sollten Sie Bedarf an Aktenvernichtung mit Vernichtungszertifikat haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Mineralfaserabfälle fallen dort an, wo Wärme- und Schalldämmungsarbeiten mit Glas- oder Steinwolle stattfinden. Mineralfaserabfälle sind laut dem Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft. Künstliche Mineralfasern müssen grundsätzlich separat erfasst, sicher verpackt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen nicht mit sonstigen Bau- und Abbruchabfällen oder anderen gewerblichen Abfällen gemeinsam erfasst werden. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist das Führen eines elektronischen Registers, das alle Daten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung enthält. Für die Bearbeitung der Dokumente fallen zusätzliche Kosten je Auftrag (Begleitscheingebühr) an.
Asbesthaltige Abfälle fallen insbesondere bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an. Asbest wird aufgrund der erhöhten Gefahr der Faserfreisetzung als besonders gefährlicher, krebserzeugender Gefahrstoff eingestuft, daher werden an die Entsorgung asbesthaltiger Stoffe besondere Anforderungen gestellt. Asbesthaltige Abfälle werden in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Plattensäcken befördert, die wir in zwei verschiedenen Größen anbieten abhängig von den Abmessungen des anfallenden Materials.
Asbesthaltige Stoffe sind getrennt von anderen Materialien zu halten, um zu verhindern, dass durch Vermischung die Menge der asbesthaltigen Abfälle vergrößert wird oder der Asbestgehalt unerkannt bleibt. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist das Führen eines elektronischen Registers, das alle Daten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung enthält. Für die Bearbeitung der Dokumente fallen zusätzliche Kosten je Auftrag (Begleitscheingebühr) an.
Nachtspeicheröfen können Asbest in verschiedenen Teilen enthalten. Außerdem können die Speichersteine mit Chrom(VI)-Verbindungen als einem weiteren Schadstoff belastet sein. Deshalb dürfen diese nur von Fachfirmen zerlegt und entsorgt werden.